
Verhaltensbedingte Kündigung
Weil eine Arbeitnehmerin mehrfach gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hatte und Ihre Kollegen persönlich angriff und beleidigte, erhielt sie die Kündigung. Dagegen zog die Alleinerziehende vor Gericht. Entgegen dem Urteil der Erstinstanz urteilte das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG), dass zwar die außerordentliche Kündigung vom 23.03.2022 nicht wirksam war, allerdings dagegen die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung vom selben Tag.
Die langjährig Beschäftigte hatte bereits zwei Abmahnungen erhalten. Das Gericht sah ihre Besserwisserei gegenüber ihren Kolleginnen zur Orchideenpflege und ihre fehlende Einsicht in einer späteren Betriebsanhörung als Beeinträchtigung des Betriebsfriedens. Die ordentliche Kündigung war trotz persönlicher Umstände der Klägerin gültig. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Dritteln.