Beitragsordnung
§ 1 Beitragspflicht
Satzungsgemäß sind die Mitglieder des „Bundesverband der Lohnbuchhalter“ zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet, der von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde.
§ 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der den Beitritt zum „Bundesverband der Lohnbuchhalter“ folgt. Die Beitragspflicht besteht in vollem Umfang bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Mitgliedschaft endet.
§ 3 Höhe des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
– für Einzelpersonen (natürliche Personen) und Einzelunternehmen
monatlich 8,00 Euro, jährlich 96,00 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
– für Personengesellschaften und juristische Personen:
001 – 005 Mitarbeiter: 10 Euro/Monat 120 Euro/Jahr
006 – 020 Mitarbeiter: 15 Euro/Monat 180 Euro/Jahr
021 – 060 Mitarbeiter: 25 Euro/Monat 300 Euro/Jahr
061 – 120 Mitarbeiter: 30 Euro/Monat 360 Euro/Jahr
121 – 200 Mitarbeiter: 35 Euro/Monat 420 Euro/Jahr
über 200 Mitarbeiter: 40 Euro/Monat 480 Euro/Jahr
§ 4 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag ist satzungsgemäß jährlich am 10. Januar zur Zahlung fällig.