
Verfall Resturlaub
Jahresurlaub sollte bis zum Ende des Jahres genommen werden und kann verfallen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer über den Verfall der Urlaubstage aufgeklärt hat und diese auch die Möglichkeit hatten, den Urlaub zu nehmen. Beides muss der Arbeitgeber auch nachweisen können. Um diesen Pflichten gerecht zu werden, ist eine Aufforderung der Arbeitnehmer notwendig, die Urlaubstage bis zum Jahresende zu nehmen, da ansonsten ein Anspruch verfällt.
Sprechen dringende betriebliche oder persönliche Gründe, wie Saisonaufträge oder Erkrankung des Arbeitnehmers dafür, dass der Urlaub nicht innerhalb des Kalenderjahres genommen werden kann, ist auch eine Übertragung in das nächste Jahr möglich. Dann gilt die Frist bis zum 31. März.