Verdienstausfallentschädigung und Steuer

Verdienstausfallentschädigung und Steuer


Brutto oder Netto, das war die Frage für die steuerliche Behandlung einer Verdienstausfallentschädigung für die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH). Hintergrund war die Schadensersatzpflicht für den Verdienstausfall einer Arbeitnehmerin, der sich aufgrund eines medizinischen Behandlungsfehlers ergeben hatte. Zu leisten waren Entschädigungen für die Jahre 1997 bis 2017, die von der Versicherung des Schädigers in den Jahren 2016 und 2017 ausgezahlt wurden. Diese wurden als Entschädigung von einem Dritten als Arbeitseinkünfte versteuert.

Die im Jahr 2017 zudem gezahlten Erstattungen der Steuerbelastung auf die Entschädigung wollte die Klägerin nicht als Einnahmen versteuern, sondern als Erstattung von Ausgaben, nämlich der Steuerbelastung. Alternativ beantragte sie die Anwendung der Fünftel-Regelung. Laut BFH liegt jedoch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Einkommensteuerbelastung und der Entschädigung vor. Die Steuer sei ebenso erstattungspflichtig gewesen und stellt daher eine Entschädigung für den Verdienstausfall dar, nicht lediglich der Nettolohn. Somit stellen alle Entschädigungszahlungen auch Einnahmen dar. Doppelt bitter war dies für die Klägerin, da auch die Anwendung der Fünftel-Regelung aufgrund der späteren Zahlung und fehlenden Zusammenballung der Einkünfte ausschied.

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