
Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung ist die Möglichkeit des Arbeitgebers zur außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten bei Verdacht auf eine Pflichtverletzung. Grundsätzlich gilt hier nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, es sollten jedoch bestimmte Punkte beachtet werden, damit die Kündigung nicht unwirksam ist. Oft wird durch die Vermutung einer schwerwiegenden Pflichtverletzung bereits das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört. Dies muss der Arbeitgeber jedoch nachweisen können. Es muss ein dringender Verdacht vorliegen, der auch hinreichend aufgeklärt werden muss. Der Arbeitgeber sollte also alles zur Klärung seines Verdachts im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten unternommen haben. Außerdem kann die Verdachtskündigung, die als separater Kündigungsgrund möglich ist, auch weiter abgesichert werden. Im Zweifel sollten sich Arbeitgeber rechtlich beraten lassen.