Unfall bei privater Veranlassung

Unfall bei privater Veranlassung

Weil sie ihre Epilepsie-Tabletten im Auto liegen gelassen hatte, holte eine Arbeitnehmerin diese noch schnell aus dem Auto. Die Näherin, die dafür die Erlaubnis ihres Arbeitgebers erhalten hatte, stürzte jedoch auf dem Rückweg vom Auto und brach sich das Handgelenk. Da der Unfall bei einer privaten Veranlassung passiert war, handelte es sich laut Berufsgenossenschaft nicht um einen Arbeitsunfall. Auch, dass die Frau einen Epilepsie-Anfall erleiden könne, war nicht zwingend abzusehen, so dass sie die Tabletten auch noch nach der Arbeitszeit hätte holen können.

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