
Unfall auf dem Arbeitsweg
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 12.11.25 (Az. 10 AZR 184/24), dass ein Bauarbeiter trotz längerer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf das tarifliche 13. Monatsgehalt hat, wenn die Erkrankung auf einen Unfall auf einem betrieblich veranlassten Weg zu einer Baustelle zurückgeht.
Das BAG stellte klar, dass Unfälle im Firmenfahrzeug auf dem Weg zu einer auswärtigen Baustelle, als Arbeitsunfall „bei der Tätigkeit“ im Sinne des Tarifvertrags zu qualifizieren sind.
Der Anspruch auf das 13. Monatsgehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die tariflich festgesetzte Mindestarbeitszeit infolge der Arbeitsunfähigkeit nicht erreicht wird.