SV-Termine für Minijobs

SV-Termine für Minijobs

Die Minijob-Zentrale informiert auf ihrer Homepage über die Termine, die im Jahr 2025 für gewerbliche Arbeitgeber von Minijobbern gelten. Die Seite enthält die Fristen für die Übermittlung der Beitragsnachweise, die bis spätestens zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstags vorliegen müssen sowie die Fälligkeitstermine der Beitragszahlungen. Zudem stellt die Minijob-Zentrale zur Fristenkontrolle einen mobilen Kalender zur Verfügung. Eine Änderung von Dauerbeitragsnachweisen ist nur erforderlich, wenn sich das Minijob-Entgelt ändert. Außerdem müssen ggf. Daueraufträge angepasst werden. Die Übersicht finden sie unter: https://magazin.minijob-zentrale.de/abgaben-minijob-faelligkeitstermine-2025/

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