
Steuerklassen III_V sollen abgeschafft werden
Bereits im vergangenen Jahr kursierten in den sozialen Medien Berichte über die Abschaffung der Steuerklassen III und V, die von Ehegatten gewählt werden gewählt werden können. Dies rief sogar die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfahlen mit einer Warnung gegen sogenannte „Fake-News“ auf den Plan.
Hintergrund ist folgende Ausführung im Koalitionsvertrag:
»Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.«
Die Diskussionen um die Abschaffung reißen indes jedoch nicht ab. Geplant ist eine gerechtere Steuerverteilung, indem Ehegatte zukünftig Steuerklasse IV mit Faktorverfahren nutzen. Dagegen fällt in der Steuerklasse III weniger Lohnsteuer an, was durch eine höhere Lohnsteuer in der Steuerklasse V relativiert wird. Dies benachteiligt oft Frauen in Teilzeit, die die schlechtere Steuerklasse aufgrund des geringeren Einkommens wählen. Durch die Abschaffung soll das Splitting-Verfahren möglichst genau bereits im laufenden Jahr berücksichtigt werden. Ein Datum für die geplante Abschaffung steht noch nicht im Raum. Die Reform soll Bürokratie abbauen, mehr Fairness schaffen und höhere Steuern vermeiden, z.B. durch ein ungünstiges Einkommensverhältnis in den Steuerklassen-Kombination III/V.