Steuerfreie Zuschläge
Was ist die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung von steuerfreien Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen? Gemäß R 3b LStR zählt dazu der laut Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitslohn und nicht der zugeflossene Arbeitslohn.
Damit hat sich der BFH (Bundesfinanzhof) mit Urteil vom 10.08.2023 (Az. VI R 11/21) beschäftigt. Strittig waren Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, die die Klägerin unter Berücksichtigung von Beiträgen an eine Unterstützungskasse berechnete. Das Finanzamt argumentierte, diese Beiträge gehörten nicht zum Grundlohn für die Bemessung der Zuschläge, da sie keinen eigenen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer begründeten. Daraufhin wurde ein Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid erlassen. Die Klage gegen diesen Bescheid wurde vom FG (Finanzgericht) Baden-Württemberg abgewiesen.
Im Revisionsurteil entschied der BFH jedoch, dass die Klägerin die Beiträge an die Unterstützungskasse rechtmäßig in die Berechnung für den Grundlohn mit einbezogen hatte.