Sozialversicherung und SV-Meldeportal


Werden Beschäftigte in das europäische Ausland oder nach Großbritannien entsendet oder sind Selbständige dort vorübergehend tätig, benötigen Sie eine „A1-Bescheinigung“, die die weitere Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts bestätigt. Der Antrag musste seit 01.01.2021 elektronisch gestellt werden. Für Arbeitnehmer ist die entsprechende Krankenkasse oder der GKV-Spitzenverband, DVKA zuständig.

Auch für Selbständige ist seit 2022 nur noch eine digitale Antragstellung möglich. Hintergrund ist die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger gemäß §95a des Sozialgesetzbuches IV zur Bereitstellung einer Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen. Am 4. Oktober 2023 wird dafür das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. Das Vorgängerportal sv.net kann jedoch übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2023 genutzt werden.

Der Zugang zum SV-Meldeportal ist über ein ELSTER-Organisationszertifikat möglich, mit dem ein Unternehmenskonto eingerichtet wird. Alternativ folgt für ausländische Unternehmen, Selbständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, die Einbindung des BundID-Kontos für die Registrierung und Anmeldung. Weitergehende Informationen können Sie der Website des SV-Meldeportals entnehmen: https://sv-meldeportal.de/registrierung/.

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