Sachbezugswerte 2025

Sachbezugswerte 2025

Die Höhe bestimmter Sachbezüge wird jährlich in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Am 22.11.2024 hat der Bundesrat nun den Werten für das Jahr 2025 zugestimmt.

Für Unterkunft und Miete erhöht sich der Wert pro Person auf 282 Euro/Monat bzw. auf 9,40 Euro/Kalendertag. Dieser Wert gilt auch für volljährige Familienangehörige. Für minderjährige Familienangehörige erfolgt der Ansatz mit Abstufung für unter 7-jährige 99,90 Euro/Monat, für 7 bis unter 14-jährige 133,20 Euro/Monat und für 14 bis unter 18-jährige 266,40 Euro/Monat.

Andere Werte ergeben sich für Unterkünfte, in denen mehrere Beschäftigte wohnen oder Minderjährige bzw. Auszubildende (§ 2 Abs. 3 der SvEV). Auch bei hohen Abweichungen von der ortsüblichen Miete darf mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden.

Die freie Verpflegung ist pro Kopf mit 333 Euro/Monat anzusetzen. Der Tageswert beträgt somit 11,10 Euro, davon 2,30 Euro für Frühstück und jeweils 4,40 Euro für Mittag- und Abendessen.

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