Sachbezugswerte 2024


Der Bundesrat hat der 14. Änderungsverordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt, in der die Sachbezugswerte für 2024 angepasst wurden.

 

Grundlage für die Anpassung ist der Verbraucherpreisindex. Die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) tritt am 01.01.2024 in Kraft. Folgende Werte gelten ab diesem Zeitpunkt:

 

Der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete liegt pro Monat bei 278 Euro. (= 9,27 Euro je Kalendertag). Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 SvEV).

 

Der Sachbezugswert für Verpflegung beträgt monatlich 313 Euro (bisher 288 Euro). Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden daher diese Beträge angesetzt:

·         Frühstück: 2,17 Euro kalendertäglich, 65 Euro monatlich

·         Mittag- oder Abendessen: 4,13 Euro kalendertäglich, 124 Euro monatlich

·         Kalendertäglicher Gesamtwert: 10,43 Euro

·         Monatlicher Gesamtwert: 313 Euro

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