
PKW-Leasing und 1 %-Regelung
Die speziellen Vorschriften für die Überlassung eines Dienstwagens gelten nicht, wenn mit dem Arbeitnehmer Sonderrechtsbeziehungen bestehen und aufgrund dessen das Fahrzeug dem Beschäftigten selbst zuzurechnen ist. Dies ist dann der Fall, wenn im Innenverhältnis die Rechte und Pflichten eines Leasinggebers für den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bestehen und der Arbeitnehmer Gefahr und Haftung für alle weiteren Kosten und Schäden übernimmt. Eine solche Vertragsvereinbarung muss nicht schriftlich geschlossen werden.
Im Streitfall waren die Arbeitnehmer aufgrund einer solchen Sonderrechtsbeziehung als wirtschaftliche Eigentümer der vom Arbeitgeber im Außenverhältnis geleasten Fahrzeuge zu betrachten. Entsprechend durfte ein geldwerter Vorteil nicht mit der 1 %-Regelung versteuert werden. Die von der Finanzverwaltung vorgenommene Bewertung mit 1,25 % vom Bruttolistenpreis gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sah daher auch das Finanzgericht (FG) Hessen als zutreffend an und wies die Klage ab. (Az. 7 1869/19).