Neue Mindestlohnerhöhung geplant
Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 12 Euro brutto pro Stunde liegt. Die Mehrzahl der Beschäftigten in Deutschland können sich bald über ein Upgrade freuen, denn die Mindestlohnkommission hat am 26.06.2023 eine Anpassung auf 12,41 Euro zum 01.01.2024 und auf 12,82 Euro zum 01.01.2025 vorgeschlagen. Positive Rückmeldung gab es dazu von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der die Umsetzung der vorgeschlagenen Anpassung bereits zusagte.
Die Empfehlungen der Kommission sind jedoch nicht einstimmig gefallen. Kritik kam von den Gewerkschaftsvertretern, denen die Erhöhung um jeweils 41 Cent zu gering ausfiel. Berücksichtigt werden bei den Empfehlungen der Kommission die wirtschaftliche Lage, die Tarifentwicklung und die Beschäftigungssituation.
Die Erhöhung hat auch auf Minijobber Auswirkungen. Mit dem Mindestlohn ändert sich automatisch die Obergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die ab 2024 auf 538 Euro und ab 2025 auf 556 Euro steigen würde. Damit einhergehend verschiebt sich auch die Untergrenze für den Übergangsbereich, ehemals Gleitzone genannt.