Mustervordruck der Lohnsteuerbescheinigung 2024


Mit Bekanntmachung vom 08.09.2023 hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) den Musterausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024 nach Vorgabe des Schreibens vom 09.09.2019 veröffentlicht.

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2023-09-08-muster-ausdruck-elektronische-LSt-bescheinigung-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

Angepasst wurde dieser hinsichtlich der nicht mehr zulässigen eTIN. Außerdem weist das BMF darauf hin, dass Sozialversicherungsbeiträge auf nicht besteuerte Vorteile gem. § 19a EStG ebenfalls mit zu bescheinigen sind in den Zeilen 22 bis 27 des Vordrucks. Zudem sind Angaben des vom Arbeitgeber ausgezahlten Kindergelds ab 2024 nicht mehr zulässig. Auf die Übermittlungspflicht Dritter wird hingewiesen.

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