Mobiltelefonüberlassung an Arbeitnehmer
Die Überlassung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telefongeräten durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auch für dessen private Zwecke ist steuerfrei. Darunter fällt auch die Nutzung von Mobiltelefonen.Laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist dies auch möglich, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon des Arbeitnehmers sehr billig erwirbt und anschließend die Kosten erstattet. Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Arbeitgeber die Mobiltelefone der Arbeitnehmer für lediglich 1 Euro bis 6 Euro abgekauft. Auf einen fremdüblichen Kaufvertrag kommt es in diesem Fall nicht an. Vielmehr ist es ausschlaggebend, dass der Arbeitgeber Eigentümer wird. Im verhandelten Fall war dies gegeben, denn der Arbeitgeber hatte einen Herausgabeanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Kündigungsmöglichkeit bei vertragswidrigem Verhalten. Somit blieb auch die Überlassung zur privaten Nutzung steuerfrei.