Mitteilung betriebliche Altersversorgung

Mitteilung betriebliche Altersversorgung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Ablauf eines Kalenderjahres an die Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung für jeden Beschäftigten zu melden, welche Beträge gem. den Vorschriften für betriebliche Altersversorgung steuerfrei belassen, pauschal oder individuell besteuert wurden.

Die Meldung an die Pensionskassen, Direktversicherungen bzw. Pensionsfonds hat bis spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres zu erfolgen, für das Jahr 2024 ist das der 28.02.2025.

Unterbleibt die Meldung, führt das zur vollen Steuerpflicht. Im umgekehrten Fall, in dem der Versorgungseinrichtung die steuerliche Behandlung bereits bekannt ist und sie diese dem Arbeitgeber mitteilt, darf von der Meldung abgesehen werden.

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