Minijobber und beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Minijobber und beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Der alleinige Gesellschafter einer GmbH war seit 01.04.2014 mit einem Geschäftsführer-Vertrag für 10 Wochenstunden und einem Monatsgehalt von 450 Euro angestellt. Die GmbH ging von einem geringfügig entlohnten Minijob aus, für welchen es die Lohnsteuer mit pauschalieren könnte. Im Zuge einer Lohnsteueraußenprüfung, wurde jedoch die Pauschalversteuerung versagt, da keine abhängige Beschäftigung vorlag. Die GmbH wehrte sich gegen den Haftungsbescheid und berief sich auf die eingehaltene Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen, jedoch auch im Klageverfahren ohne Erfolg. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) zurückgewiesen (Az. VI B 1/23).

 

Die Lohnsteuerpauschalierung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers richtet sich nach der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung. Liegt demzufolge trotz steuerlicher Arbeitnehmerstellung sozialversicherungsrechtlich eine selbständige Tätigkeit vor, ist auch die pauschale Steuer nicht möglich.

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