Minijob und Rentenversicherung

Minijob und Rentenversicherung

Ein geringfügig entlohnter Minijob ist grundsätzlich versicherungsfrei, außer in der Rentenversicherung. Auf Antrag ist jedoch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Ab 01.07.2026 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur einmaligen Aufhebung der Befreiung eingeführt.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf Antrag des Beschäftigten einmalig aufzuheben. Der Antrag ist entsprechend dem Befreiungsantrag schriftlich oder elektronisch an den Arbeitgeber zu übergeben. Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Folgemonat des Monats der Antragstellung. Widerspricht die zuständige Einzugsstelle innerhalb eines Monats nach Eingang der Arbeitgebermeldung nicht, so gilt die Befreiung als aufgehoben.

Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung ist für die Dauer aller nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen bindend. Eine neue Entscheidung kann demnach erst wieder getroffen werden, wenn keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr ausgeübt wird und ein neuer Minijob aufgenommen wird.

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