Minijob und Mindestlohn 2022
Der gesetzliche Mindestlohn gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind. Dies gilt auch für Minijobber. Die Mindestlohnkommission passt regelmäßig die Mindestlöhne an. Zum 01. Januar 2022 wurde eine Erhöhung auf 9,82 Euro je Zeitstunde beschlossen. Zum 01. Juli 2022 steht eine weitere Anpassung auf 10,45 Euro bereits fest. Arbeitgeber sollten zum Jahreswechsel nicht nur die Einhaltung der Mindestlohngrenzen überprüfen, sondern auch, ob ihre Minijobber noch unter der Entgeltgrenze von 450 Euro/Monat entlohnt werden können. Hier reicht schon der Anspruch auf einen höheren Stundensatz, damit aus einem 450-Euro-Job plötzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird. Die Sozialversicherungsbeiträge entstehen ebenfalls schon aus dem bloßen Anspruch des höheren Lohns. Den Arbeitgeber können neben Bußgeldern daher auch noch hohe Nachforderungen treffen. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber- sondern auch für den Arbeitnehmeranteil. Für alle geringfügigen Beschäftigten ist außerdem innerhalb von sieben Tagen Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Übrigens die neuesten Koalitionspläne enthalten eine erneute einmalige Anpassung des Mindestlohns auf 12,00 Euro im Jahr 2022. Kommt es zu dieser Erhöhung, soll auch die Minijobgrenze auf 520 Euro angehoben werden.