
Minijob – Stundenlohn oder Monatslohn
Minijobber können Stunden- oder Monatslohn beziehen.
Beim Stundenlohn wird jede geleistete Stunde vergütet, beim Monatslohn erhält der Minijobber dagegen jeden Monat denselben Lohn. Meist sind bei diesem Modell feste Arbeitstage und regelmäßige Arbeitszeiten festgelegt.
Die aktuelle Verdienstgrenze bei Minijobs liegt bei 603 Euro, also 7.236 Euro im Jahr.
Wie viele Stunden ein Minijobber arbeiten darf, hängt von dem vereinbarten Stundenlohn ab, unabhängig davon, ob Stunden- oder Monatslohn vereinbart wird.
Wird ein Minijobber nach Stunden bezahlt, kann es zu schwankenden Verdiensten kommen. Zu beachten ist hierbei, dass die Verdienstgrenze von durchschnittlich 603 Euro im Monat eingehalten wird. Dabei kann der Verdienst in einzelnen Monaten höher oder niedriger ausfallen.
Aber auch ein Arbeitszeitkonto ist bei Minijobbern möglich, hier kann bei gleichbleibendem Monatslohn flexibel gearbeitet werden.