
Mindestvergütung für Azubis 2025
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für Personen in der Berufsausbildung. Für Ausbildungsverträge ab 01.01.2020, die keinem Tarifvertrag unterliegen, gilt jedoch eine Mindestausbildungsvergütung, die nach Ausbildungsjahren gestaffelt ansteigt. Auszubildende, die Ihre Berufsausbildung im Jahr 2025 beginnen, erhalten im ersten Jahr monatlich mindestens 682 Euro, im zweiten Jahr mindestens 805 Euro, im dritten Jahr mindestens 921 Euro und im vierten Jahr mindestens 955 Euro.
Von 2020 bis 2023 sind die Mindestbeträge in § 17 BBiG enthalten, für ab 1. Januar 2024 beginnende Ausbildungsverhältnisse hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2023 veröffentlicht. Die Fortschreibung für Verträge ab 2025 Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 305 vom 14.10.2024 bekannt gegeben.