
Mindestlohn und Pflege
Pflegekräfte haben Anspruch auf einen über der allgemeinen gesetzlich definierten Lohnuntergrenze liegenden Mindestlohn. Die Pflegekommission hat einstimmig beschlossen, dass der Mindestlohn für Pflegekräfte in zwei Schritten bis Juli 2027 angehoben wird.
Ab 01.07.2026 steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte von 16,10 € auf 16,52 €, für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 17,35 € auf 17,80 € und für Pflegefachkräfte von 20,50 € auf 21,03 €. Betroffen sind rund 1,3 Millionen Beschäftigte. Zum 01.07.2027 soll der Mindestlohn nochmals angehoben werden auf 16,95 € für Pflegehilfskräfte, 18,26 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,58 € für Pflegefachkräfte. Der Branchen-Mindestlohn gilt jedoch nicht überall, für solche Pflegekräfte, z.B. in Privathaushalten, kommt der gesetzliche Mindestlohn zur Anwendung.
Eine weitere Empfehlung ist der Zusatzurlaub von 9 Tagen bei einer fünf-Tage-Woche. Die Empfehlungen sollen bis 30.09.2028 gelten.