Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.01.2025

Mindestlohn und Minijobgrenze ab 01.01.2025


Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2025 auf 12,82 Euro je Stunde. Daraus folgt eine Anhebung der Minijob-Grenze auf 556 Euro. Hintergrund ist die Koppelung der Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen an den Mindestlohn seit 01.10.2022. Der Übergangsbereich mit geringeren Sozialversicherungsbeiträgen für den Arbeitnehmer beginnt ab dem Jahr 2025 bei 556,01 Euro. Die Obergrenze verbleibt unverändert bei 2.000 Euro.

Arbeitgeber müssen auf die Einhaltung des Mindestlohns achten. In bestimmten Fällen trifft diese Pflicht auch auf die Auftraggeber. Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder. Sozialversicherungsbeiträge richten sich regelmäßig nach dem Anspruch des Arbeitsentgelts. Dies gilt auch für Minijobs. Werden die Grenzen überschritten, führt dies normalerweise zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Koppelung an den Mindestlohn geht von 10 Wochenarbeitsstunden aus, womit ein Überschreiten der Grenze ausgeschlossen werden soll.

Eine individuelle Abklärung ist jedoch anzuraten, denn die Entgeltgrenze von 556 Euro x 12 Monate = 6.672 Euro wird nicht exakt eingehalten. Bei einer Fünf-Tage-Woche beispielsweise ergeben sich pro Tag 2 Stunden Arbeitszeit. Auf das Jahr gesehen kommt man jedoch auf etwas mehr als 52 Wochen, was in Summe zu einem Betrag von 6.478 Euro und somit zur Überschreitung führt (365 Tage ÷ 7 Tage x 5 Tage = 261 Tage/Jahr => 261 Tage ÷ 5 Tage = 52,2 Wochen).

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