Mindestlohn und Erhöhung bei Pflegekräften

Pflegekräfte haben Anspruch auf einen über der allgemeinen gesetzlich definierten Lohnuntergrenze liegenden Mindestlohn. In der 5. Pflegearbeits-bedingungenverordung wurde festgelegt, dass der Mindestlohn für Pflegekräfte in mehreren Schritten bis Ende 2023 angehoben wird.

Ab 01.05.2023 steigt der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte von 13,70 € auf 13,90 €, für qualifizierte Pflegehilfskräfte von 14,60 € auf 14,90 € und für Pflegefachkräfte von 17,10 € auf 17,65 €. Die Fachkräfte profitieren mit einem Zuwachs von 3,22 % dabei am stärksten.

Außerdem wird der Mindesturlaub im Jahr 2023 bei einer fünf-Tage-Woche nochmals um neun Tage angehoben, soweit nicht bereits nach anderen Vorschriften ein Anspruch auf bezahlten Urlaub vorliegt.

© 2026 BdL Bundesverband der Lohnbuchhalter e. V.