Mindestlohn für Pflegekräfte
Mit der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung wurden zum 01.05.2024 die Mindestlöhne in der Altenpflege angehoben. Eine weitere Erhöhung steht zum 01.07.2025 an. Die Verordnung ist zum 01.02.2024 in Kraft getreten. Sie umfasst außerdem Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen
Urlaubsanspruch hinaus. Jeweils neun Tage pro Kalenderjahr gibt es zusätzlich bei einer 5-Tage-Woche, wenn nicht bereits tariflich, betrieblich oder arbeitsrechtlich zusätzliche Urlaubstage geregelt sind. Für Beschäftigte, die nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, wie z.B. Pflegekräfte in Privathaushalten, gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Für die rund 1,3 Millionen Beschäftigten wurden die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt und folgende Mindestlöhne eingeführt, die nach Qualifikation gestaffelt sind:
Für Pflegehilfskräfte
ab 01.02.2024: 14,15 Euro
ab 01.05.2024: 15,50 Euro
ab 01.07.2025: 16,10 Euro
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)
ab 01.02.2024: 15,25 Euro
ab 01.05.2024: 16,50 Euro
ab 01.07.2025: 17,35 Euro
Für Pflegefachkräfte
ab 01.02.2024: 18,25 Euro
ab 01.05.2024: 19,50 Euro
ab 01.07.2025: 20,50 Euro