Mindestlohn ab 01.07.
Die Lohnuntergrenze gibt es nun schon seit 2015 für die meisten Beschäftigten. Es handelt sich dabei um den Stundenlohn vor Steuern und Sozialabgaben. Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission beschlossen.
Zur Erfüllung des Wahlversprechens der SPD wurde der Stundensatz zum 01.10.2022 einmalig auf 12 Euro durch die Ampel-Koalition angehoben. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro. Zum 01.07.2024 bleibt der Mindestlohn gleich. Die nächste Anpassung gilt erst wieder ab dem 01.01.2025 mit 12,82 Euro. Branchenspezifisch können sich abweichende Mindestlöhne ergeben.
Die Erhöhung hat auch auf Minijobber Auswirkungen. Mit dem Mindestlohn ändert sich automatisch die Obergrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die ab 2024 auf 538 Euro und ab 2025 auf 556 Euro beträgt. Damit einhergehend verschiebt sich auch die Untergrenze für den Übergangsbereich, ehemals Gleitzone genannt.