
Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit
Die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Basis hierfür ist der Tarifabschluss zwischen dem GVP und den DGB-Gewerkschaften vom September 2025. Die neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze gilt vom 01.07.2026 bis zum 30.09.2027 für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland.
Die Mindeststundenentgelte im Überblick:
· 01.07.2026 – 31.08.2026: 14,96 Euro
· 01.09.2026 – 31.03.2027: 15,33 Euro
· 01.04.2027 – 30.09.2027: 15,87 Euro