Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit

Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit

Die Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Basis hierfür ist der Tarifabschluss zwischen dem GVP und den DGB-Gewerkschaften vom September 2025. Die neue allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze gilt vom 01.07.2026 bis zum 30.09.2027 für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland.

Die Mindeststundenentgelte im Überblick:

·         01.07.2026 – 31.08.2026: 14,96 Euro

·         01.09.2026 – 31.03.2027: 15,33 Euro

·         01.04.2027 – 30.09.2027: 15,87 Euro

 

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