Lohnsteuer-Anmeldung und neues Muster
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das neue Vordruckmuster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2026 mit Übersicht der länderunterschiedlichen Werte bekannt gegeben.
Es weist darauf hin, dass die Anmeldung getrennt nach den Kalenderjahren zu erfolgen hat, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt.
Im elektronischen Formular ist zudem zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben eingeplant.
Außerdem ist für die unwiderrufliche Haftungserklärung des Arbeitgebers im Rahmen der Vermögensbeteiligung gem. § 19a EStG die Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen: „Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).“