Leiharbeitnehmer und Mindestlohn

Leiharbeitnehmer und Mindestlohn

In der Arbeitnehmerüberlassung gilt derzeit der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro (§ 1 Abs. 3 MiLoG). Vom 01.01.2024 bis 31.03.2024 hatten Verleiher ihren Arbeitnehmern gemäß der 5. Verordnung über eine Lohnuntergrenze bei Arbeitnehmerüberlassung noch 13,50 Euro je Arbeitsstunde zu zahlen.

Zwischenzeitlich wurde sich auf einen neuen tariflichen Mindestlohn von 14,00 Euro ab 01.10.2024 und 14,53 Euro geeinigt. Der Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung wurde am 02.09.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht, die am Folgetag der Verkündung in Kraft treten soll. Somit wäre ab 01.10.2024 wieder ein einheitlicher Mindestlohn von 14,00 Euro von Verleihern zu zahlen. Der gesetzliche Mindestlohn tritt dahinter zurück.

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