Leasing-Sonderzahlung und Kfz-Kosten

Leasing-Sonderzahlung und Kfz-Kosten

Beruflich veranlasste Fahrten bei einer Auswärtstätigkeit, die mit dem privaten Kfz vorgenommen werden, sind grundsätzlich unter Vorlage der Nachweise mit den tatsächlichen Aufwendungen zu berücksichtigen oder mit der alternativen Kilometerpauschale (0,30/0,20 Euro) anzusetzen.

Werden die tatsächlichen Kosten ermittelt, geht es um laufende Kosten sowie solche für den Unterhalt des Fahrzeugs. Dazu zählen auch Leasinggebühren. Für eine Leasing-Sonderzahlung stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum diese zu Grunde zu legen ist. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Auffassung zum Abflussprinzip aufgegeben und möchte eine Leasingsonderzahlung nun linear und ggf. monatlich anteilig auf den Zeitraum des Leasingvertrags verteilt wissen. (BFH 21.11.2024 Az. VI R 9/22).

Dies gilt auch für andere Zahlungen (z. B. 2. Reifensatz), die wirtschaftlich die Leasingvertragsdauer umfassen. Die Verteilung stellt somit eine gleichmäßige Berücksichtigung für die Ermittlung einer tatsächlichen Kilometerpauschale im Jahr sicher. Hintergrund ist das Wahlrecht die so ermittelte Kilometerpauschale auch für die Folgejahre zu Grunde zu legen, sofern sich die Verhältnisse nicht ändern.

 

 

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