Landesarbeitsgericht spricht Arbeitnehmerin höhere Vergütung zu

Landesarbeitsgericht spricht Arbeitnehmerin höhere Vergütung zu

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat einer Beschäftigten eines Unternehmens im Großraum Stuttgart für die Jahre 2018 bis 2022 teilweise höhere Vergütung zugesprochen. Das Urteil vom 18. August 2026 trägt das Aktenzeichen 2 Sa 14/24. Eine weitere Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Gericht nicht zu.

Die Klägerin hatte nach dem Entgelttransparenzgesetz und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz rückwirkend die Vergütung eines konkret benannten männlichen Kollegen verlangt. Hilfsweise forderte sie die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene. Der Arbeitgeber verwies unter anderem auf unterschiedliche Tätigkeiten, die längere Tätigkeit des Kollegen in dieser Ebene und Leistungsmängel der Klägerin.

Einen Anspruch auf das Entgelt des Kollegen verneinte das Gericht. Die Vergütungssituation in der männlichen Vergleichsgruppe und die längere Tätigkeit des Kollegen widerlegten insoweit die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung.

Zugesprochen wurde jedoch die Differenz zwischen der erhaltenen Vergütung und dem Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene. Für den Vergütungsbestandteil virtuelle Aktien kann die Klägerin zudem die Differenz zu den durchschnittlich gewährten Leistungen ihrer geschlechtsübergreifenden Vergleichsgruppe verlangen.

 

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