Kurzarbeitergeld 24 Monate

Kurzarbeitergeld 24 Monate

Mit der 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld über § 104 Abs. 1 Satz 1 3. Sozialgesetzbuch (SGB III) hinaus auf 24 Monate verlängert. Der Bezug des verlängerten Kurzarbeitergelds wird vom 01.01.2025 befristet bis zum 31.12.2025 gewährt. Dies soll die allgemeine wirtschaftliche Situation sowie den politischen und strukturellen Unsicherheiten, unter denen viele Unternehmen derzeit zu leiden haben, gerecht werden.

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