Kündigungsgrund und Beweis
Kündigt der Arbeitgeber fristlos, muss er die Anschuldigungen, die zu der fristlosen Entlassung geführt haben, auch beweisen können. Einem Bezirksleiter im Getränkegroßhandel wurde fristlos gekündigt, weil er angeblich Fake-Kunden angelegt haben sollte und sich auf diese Weise Rabatte erschlichen hatte. Der Arbeitnehmer bestritt dies jedoch und zog vor Gericht. Da sein Passwort vielen Personen im Betrieb bekannt war, hätte nicht ausschließlich er selbst im IT-System Kunden unter seinem Passwort anlegen können.
Das LAG (Landesarbeitsgericht) Köln gab der eingelegten Kündigungsschutzklage im Berufungsverfahren statt. Die Beweislast läge beim Arbeitgeber. Dieser jedoch hatte nicht schlüssig darlegen können, dass der Mitarbeiter die falsche Kundschaft angelegt hatte und auch nicht, dass er sich dadurch tatsächlich Vorteile erschlichen habe. Ein eindeutiger Beweis auf das Handeln des Arbeitnehmers wurde somit nicht vorgelegt. Laut Gericht, konnte es sich auch nicht hilfsweise um eine Verdachtskündigung oder ordentliche Kündigung handeln. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 6 Sa 723/20 vom 08.06.2021).