Krankenversicherung und Zusatzbeitrag

Krankenversicherung und Zusatzbeitrag

Seit rund 10 Jahren gibt es nun schon den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Mussten die Versicherten in den ersten drei Jahren den Zusatzbeitrag noch selbst berappen, so gilt seit 2019, dass dieser hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen ist. Grundsätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Jährlich wird außerdem ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz festgelegt, der für bestimmte Personen gilt. Für das Jahr 2026 ist dieser gestiegen und beträgt 2,9 %.

Zum 01.01.2026 haben bereits viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz angehoben oder planen, dies noch zu tun. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist dafür unerheblich, die Höhe kann von jeder Krankenkasse selbst festgelegt werden. Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten bei einer geplanten Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes mit einem gesonderten Schreiben informieren und auf die Möglichkeit, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln, hinweisen, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag überschritten wird. Die Mitglieder können bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wurde, von einem zweimonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

© 2026 BdL Bundesverband der Lohnbuchhalter e. V.