
Inflationsausgleichsprämie und Gehaltserhöhung
Zum Jahresende ist die Inflationsausgleichsprämie ausgelaufen. Arbeitgeber konnten bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Inflationsausgleichsprämie bis zu insgesamt 3.000 Euro steuerfrei je Arbeitnehmer auszahlen.
Während es in den FAQ des Bundesfinanzministeriums (BMF) für die Voraussetzung der Zusätzlichkeit als unschädlich angesehen wurde, wenn der Arbeitnehmer mit der Inflationsausgleichsprämie ebenfalls eine dauerhafte Gehaltserhöhung (auch aus Inflationsgründen) bekommen sollte, war dies für das Auslaufen der Regelung zum Jahreswechsel unklar.
Üblich ist jedoch eine turnusmäßige Gehaltserhöhung zum Jahresanfang, die nun direkt auf das Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie folgt. Eine zum 01.01.2025 erfolgte Gehaltserhöhung soll daher nicht zum nachträglichen Versagen der Steuerfreiheit führen, wie das BMF am 23.12.2024 klarstellte. Dies soll von dem in den FAQ dargestellten Sachverhalt mit einer gleichzeitigen Lohnerhöhung abgedeckt sein. Auswirkungen könnte dies auch auf die Steuerfreiheit anderer Arbeitgeber-Benefits in diesem Zusammenhang haben.