Inflationsausgleichsprämie
Noch bis zum 31.12.2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu insgesamt 3.000 Euro steuerfrei je Arbeitnehmer auszuzahlen. Ob und wie sie das tun, obliegt grundsätzlich ihnen selbst, denn eine Verpflichtung zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie besteht nicht.
Richtig ist dabei, dass diese auch an Minijobber und je Arbeitsverhältnis bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgezahlt werden kann. Somit ist es möglich, dass ein Beschäftigter mehrere steuerfreie Prämien über insgesamt 3.000 Euro erhalten kann, wenn er mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausübt. Dies wäre z.B. bei einer Festanstellung und einem Minijob der Fall. Nicht möglich ist allerdings die Zahlung mehrerer Prämien über 3.000 Euro, wenn der Arbeitnehmer nur bei einem Arbeitgeber - allerdings mehrfach hintereinander - beschäftigt ist.
Informationen dazu finden Sie unter den FAQ auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.