Höherer Beitrag zur Pflegeversicherung

Ab Juli steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Ein Plus von 0,35 Prozent ergibt einen Beitragssatz von 3,4 Prozent. Bei einem Bruttoentgelt von 3.000 Euro sind dies 10,50 Euro mehr. Jeweils die Hälfte von 1,7 Prozent entfallen auf den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Hinzu kommt die Erhöhung des Zuschlags für Kinderlose ab 23 Jahren von 0,35 Prozent auf 0,60 Prozent, welcher ganz vom Arbeitnehmer selbst zu tragen ist. Dies wären bei 3.000 Euro nochmals 0,25 Prozent = 7,50 Euro. Dagegen steht allerding erstmals ein geringerer Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres um jeweils 0,25 Prozentpunkte.

Da für die Finanzierung in Sachsen bei der Einführung der Pflegeversicherung kein Feiertag gestrichen wurde, gibt es von der Verteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Abweichungen zu den übrigen Bundesländern.

Außerdem wurde die Möglichkeit zur erneuten Beitragsanpassung vereinfacht. Zukünftig reicht eine Änderung per Rechtsverordnung aus. Hintergrund für die Anpassung ist die Pflegereform, die eine schrittweise Verbesserung der Leistungen aus der Pflegekasse beinhaltet.

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