Hochwasser und Lohnabrechnung

Hochwasser und Lohnabrechnung

Die letzten Unwetter, Starkregen- und Hochwasserereignisse im Mai und Juni 2024 haben in Teilen des Bundesgebietes zu erheblichen Schäden geführt. Für die betroffenen Gebiete in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Rheinland-Pfalz gilt bis 31.12.2024 ein Katastrophenerlass. Für Arbeitnehmer sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen. Zum einen können diese durch die Arbeitgeber mit steuerfreien Leistungen unterstützt werden und zum anderen besteht wieder die Möglichkeit von begünstigten Arbeitslohnspenden. Als Unterstützungsleistung ist die Überlassung von Wohnungen, Unterkünften, Kfz und auch anderer unbrauchbar gewordener Sachen möglich. Die Arbeitslohnspenden sind jedoch im Gegenzug nicht bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigungsfähig. Insbesondere gelten die Begünstigungen aber auch, wenn Angehörige des Arbeitnehmers betroffen sind. Auf die Aufzeichnungspflichten wird hingewiesen.

Hier gelangen Sie zu den Erlassen:
Erlass des Ministeriums der Finanzen und für Wirtschaft Saarland vom 21.5.2024 S 1915-1#049, Erlass des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz vom 27.5.2024 S 1915#2018/0001-0401 447, Erlass des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 4.6.2024 FM3-S 1915-4/6 und Erlass des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen und Heimat vom 4.6.2024 37 – S 1915 – 17

© 2026 BdL Bundesverband der Lohnbuchhalter e. V.