
Gehaltsunterschied und Diskriminierung
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.10.2025 (Az. 8 AZR 300/24) stärkt die Position von Arbeitnehmerinnen im Kontext von Equal Pay. Das Gericht entschied, dass für die Annahme einer geschlechtsbedingten Entgeltbenachteiligung bereits der Vergleich mit einem einzelnen besser verdienenden Kollegen des anderen Geschlechts ausreicht. Dies senkt die Beweislast für die Klägerin erheblich. Arbeitgeber müssen danach die Entgeltunterschiede sachlich begründen. Das Urteil hat praktische Bedeutung, da es die Durchsetzung von Entgeltgleichheitsansprüchen erleichtert und Arbeitgeber verpflichtet, ihre Vergütungsstrukturen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.