Firmenfitnessmitgliedschaft

Bei einer sog. Firmenfitnessmitgliedschaft des Arbeitgebers hat der teilnehmende Arbeitnehmer das Recht, die in dem Programm enthaltenden Einrichtungen zu nutzen. Dabei ist von einem monatlichen Zufluss des geldwerten Vorteils auszugehen, wenn der Arbeitgeber sein vertragliches Versprechen, den teilnehmenden Arbeitnehmern die Nutzung bestimmter Fitnesseinrichtungen zu ermöglichen, fortlaufend durch Einräumung der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit erfüllt.
Auf die eigene Vertragsbindung des Arbeitgebers gegenüber den Fitnesseinrichtungen (z.B. Erwerb von einjährigen Trainingslizenzen) kommt es hingegen nicht an. Da Firmenfitnessmitgliedschaften in der Regel nicht an Endverbraucher vertrieben werden, kann der Sachbezug mit den Aufwendungen des Arbeitgebers (einschließlich sämtlicher Nebenkosten und Umsatzsteuer) bewertet werden.

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