
FAQ zur Frühstartrente
Die geplante Frühstartrente soll Kindern ab dem 6. Lebensjahr den Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Der Staat will bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen.
Eltern können für Kinder ab sechs Jahren bei einem Anbieter ihrer Wahl einen kapitalgedeckten, privatwirtschaftlich organisierten Vertrag abschließen. Zusätzliche Beiträge sind bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Nach dem 18. Geburtstag kann das Depot bis zum Renteneintritt weiter bespart oder in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Wird zunächst kein persönliches Depot eröffnet, sollen die Beiträge jahrgangsbezogen kollektiv angelegt und später auf einen persönlichen Vertrag übertragen werden können.
Anspruchsberechtigt sollen Kinder und Jugendliche ab dem Geburtsjahrgang 2020 mit erstem Wohnsitz im Inland sein. Das Bundesministerium der Finanzen legte am 22. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor. Geplant ist eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. Januar 2026, zunächst für den Jahrgang 2020. Das Gesetzgebungsverfahren soll möglichst noch 2026 abgeschlossen werden.