Entwurf neue Lohnsteuer-Richtlinien 2027
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Entwurf für geänderte Lohnsteuer-Richtlinien 2027 veröffentlicht. Verbände konnten bis zum 21. August 2026 Stellungnahmen abgeben.
Für Sachleistungen bei besonderen Betriebsanlässen wie einer Diensteinführung oder einem Dienstjubiläum sollen ab 2027 die festen Grenzen von 110 beziehungsweise 60 Euro entfallen. Künftig soll auf die „Üblichkeit“ der Sachleistung abgestellt werden (R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR 2027-E).
Überlässt der Arbeitgeber oder ein Dritter der Belegschaft als Gesamtheit Parkplätze an der ersten Tätigkeitsstätte oder in deren räumlicher Nähe, soll dies keinen Arbeitslohn darstellen. Arbeitgeberzuschüsse zu entsprechenden Aufwendungen der Beschäftigten sollen dagegen weiterhin steuerpflichtiger Arbeitslohn sein (R 19.3 Abs. 2 Nr. 5 LStR 2027-E).