Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) hat seit 2023 bei der Prüfung durch die Rentenversicherungsträger Einzug gehalten. Bestimmte für die Prüfung notwendige Daten sind daher seit 01.01.2023 elektronisch zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für Entgeltunterlagen. Daten aus der Finanzbuchhaltung können hingegen freiwillig elektronisch übermittelt werden. Auf die Übermittlung kann bis Ende 2026 noch auf Antrag des Arbeitgebers verzichtet werden.
Zu übermitteln sind allgemeine Entgeltdaten, wie z.B. Stammdaten, Arbeitsentgelt und Meldungen. Seit 01.01.2022 besteht die Pflicht zur elektronischen Führung aber auch für ergänzende Entgeltunterlagen. Dazu zählen z.B. Unterlagen zur Staatsangehörigkeit, Elterneigenschaft und Versicherungsbescheinigungen. Unterlagen in elektronischer Form sind beispielsweise PDF- oder Bild-Dateien wie z.B. jpeg. Von der Verpflichtung zur elektronischen Führung von Unterlagen kann sich der Arbeitgeber auf Antrag noch bis Ende 2026 befreien lassen.
