
E-Mails und Kündigung
Wer geschäftliche E-Mails an seine private E-Mail-Adresse weiterleitet, riskiert womöglich eine außerordentliche Kündigung. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 31.07.2024 (Az. 7 U 351/23 e) die außerordentliche fristlose Kündigung eines Vorstandsdienstvertrags für rechtmäßig angesehen. Hintergrund war die Weiterleitung von betriebsbezogenen Daten auf seinen Privataccount, die unter anderem auch Geldwäscheanfragen bei Banken, Gehaltsabrechnungen und Provisionsansprüche anderer Beschäftigter und somit persönliche Daten von weiteren Personen enthielten. Die private Adresse war im Verteiler als cc angegeben und so von den anderen Empfängern sichtbar. Aufgrund des schweren Verstoßes gegen die DSVGO, sah das OLG die Kündigung als gerechtfertigt an.