Deutschlandticket als Jobticket

Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr können als steuerfreie Leistungen durch den Arbeitgeber begünstigt sein. Dazu muss die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Diese muss aber von der ermittelten Entfernungspauschale abgezogen werden und nur die Differenz stellt abzugsfähige Werbungskosten dar.

Alternativ ist auch eine Lohnsteuerpauschalierung mit 25 Prozent möglich. Der Arbeitnehmer kommt dann auch in den Genuss der ungekürzten Entfernungspauschale.

Dies gilt ebenso für Zuschüsse zum neu eingeführten Deutschland-Ticket, das für 49-Euro/Monat gelöst werden kann. Bei einer Überlassung als Job-Ticket gibt es sogar nochmal einen Rabatt von Bund und Ländern in Höhe von 5 Prozent, wenn der Arbeitgeber mindestens ein Viertel auf den Ausgabepreis zahlt. Übernimmt der Arbeitgeber das volle Ticket, so beträgt das Ticket und der geldwerte Vorteil 44,68 Euro. Muss der Arbeitnehmer einen Eigenanteil berappen, so kürzt dieser den geldwerten Vorteil.

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