
Betriebsveranstaltung und Lohnsteuerpauschalierung
Eine Betriebsveranstaltung, für die die Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung in Frage kommt, kann auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder Betriebsteils offensteht. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 27.03.2024 (Az. VI R 5/22).
Im Streitfall ging es um eine Weihnachtsfeier, die nur einem ausgewählten Kreis der Führungskräfte offenstand. Eine Betriebsveranstaltung muss eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter sein. Das Tatbestandsmerkmal, dass die Veranstaltung allen Teilnehmern offensteht, gilt in dem Zusammenhang lediglich für Betriebsveranstaltung in Bezug auf den Freibetrag von 110 Euro.