Besonderheiten beim Ferienjob

Besonderheiten beim Ferienjob

Viele Schüler bessern ihr Taschengeld mit einem Ferienjob auf. Arbeitgeber müssen dabei darauf achten, dass für noch nicht volljährige Schüler das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) greift. Bestimmte zeitliche Höchstgrenzen und Tageszeiten sind je nach Alter einzuhalten. Jugendliche über 15 Jahren, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen in den Sommerferien für maximal vier Wochen beschäftigt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung fallen außerdem nicht unter das Mindestlohngesetz.

Steuerlich unterliegen Ferienjobber wie andere Arbeitnehmer auch dem Lohnsteuerabzug. Dabei können die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale zugrunde gelegt werden. Zuviel gezahlte Lohnsteuer wird über die Jahressteuererklärung wieder erstattet. Alles zurück gibt es, wenn der Ferienjobber im ganzen Jahr nur geringfügige Einkünfte hat und sein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Dieser liegt im Jahr 2025 bei 11.784 Euro. Bei einem vier-Wochen-Job in Vollzeit und Steuerklasse I z.B. wird dann zwar die Lohnsteuer laut Tabelle einbehalten, aber mit der Einkommensteuerveranlagung wieder komplett erstattet. Dafür muss ein Antrag in Form einer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Außerdem kommen auch Minijobs in Frage, wenn die Entgelt- und Zeitgrenzen eingehalten werden. So können Ferienjobber als geringfügig Beschäftigte mit einem Entgelt bis 556 Euro beschäftigt sein. Hier kommt eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % in Betracht, die der Arbeitgeber trägt. Regelmäßig wird aber ebenfalls die persönliche Lohnsteuer günstiger sein, wenn diese wieder voll erstattet wird. Auch eine kurzfristige Beschäftigung ist möglich. Diese darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im  Kalenderjahr dauern. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % bzw. 5 % vornehmen. Aber auch hier wird in den meisten Fällen der individuelle Lohnsteuerabzug günstiger sein.

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