Berechnung Urlaubsgeld

Berechnung Urlaubsgeld

Urlaubsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Vergütung, die der Arbeitgeber zusätzlich zahlt. Ein Anspruch darauf kann sich aus individuellen Vereinbarungen ergeben, wie einem Arbeits- oder Tarifvertrag. Entsprechend unterliegt das Urlaubsgeld den üblichen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen. Grundsätzlich handelt es sich um einen Einmalbezug, welcher der Jahreslohnsteuertabelle unterworfen wird und auch sozialversicherungsrechtlich als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zu behandeln ist.

Urlaubsgeld kann auch als Sachlohn ausbezahlt werden. Die Bewertung oder etwaige Steuerfreiheiten richten sich auch hier nach den üblichen Regeln für Sachbezüge. Schädlich ist dagegen ein grundsätzliches Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen Sachlohn und Barlohn.

Dagegen stellt Urlaubsentgelt die Fortzahlung des Arbeitslohns dar und berechnet sich nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs in Abhängigkeit der Wochenarbeitstage welches dann mit den Urlaubstagen multipliziert wird.

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